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Keine Antwort der Bürgermeisterin

(02.01.2012) Wegen der exorbitanten Erhöhung der Wasserpreise bei der GWG Grevenbroich GmbH hatten wir am 14.11.2011 die Bürgermeisterin unserer Stadt mit Kopie an alle Ratsfraktionen angeschrieben und um Erklärung und Stellungnahme gebeten (Wir berichteten).
Leider hat die Bürgermeisterin bis heute nicht darauf geantwortet. Auch von den Fraktionen SPD, FDP, Die Linke und Freie Bürger kam keine Reaktion.
Die Fraktionen UWG, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AGB haben zwar geantwortet, sehen aber unisono keine direkte Lösung.
Fazit: Keine Partei oder politische Gruppierung hat ein Konzept für die Energie- und Wasserversorgung der Bürger in Grevenbroich! Im Allgemeinen empfahl man ein Gespräch mit dem GWG-Geschäftsführer, in dem die Hintergründe für die Preiserhöhung dargestellt werden sollten.

Das Gespräch mit den Geschäftsführern, den Herren Peitz und Keufgens (GWG) sowie Herrn Dr. Hüppe (NEW) hatten wir am 19.12.2011.
Die 7-prozentige Erhöhung des Wasser-Arbeitspreises von 1,28 auf 1,37 Euro/Kubikmeter wurde mit gestiegenen Betriebskosten begründet.
Als wesentlichen Grund für die 93-prozentige Erhöhung des Grundpreises nannte man uns die angeblich hohe Investition von 12 Mio Euro in das Wasserwerk Fürth. Hier haben wir nachgefragt, ob diese Zahl denn realistisch sei. Nach unseren Informationen könnte man für dieses Geld zwei neue Wasserwerke bauen.
Nach unserem Standpunkt sind diese Kosten aufgrund der enormen Grundwasserabsenkung durch den Braunkohletagebau notwendig geworden und deshalb von Rheinbraun als Betriebskosten zu tragen.
Im Grundsatz wurde diese Meinung von den GWG-Vertretern geteilt, jedoch darauf hingewiesen, dass lt. des zum Ende 2010 ausgelaufenen Vertrags die Stadt Grevenbroich alle Rechte diesbezüglich verloren hat.
Hier haben u. E. GWG und die Politik gravierend versagt. Dieser Vertrag mit RWE war für die Stadt und deren Bürger so nachteilig, dass er so eigentlich nie hätte unterschrieben werden dürfen. Da die Politik durch Mitglieder im Aufsichtsrat der GWG und durch dessen Vorsitzenden maßgeblich vertreten war, fragen wir uns heute, wie diese Vertreter und der damalige Bürgermeister einem solchen Vertrag zustimmen konnten.
Wir haben auch den Eindruck, dass durch das in 2009 geänderte Beteiligungsverhältnis von zuvor 50:50 % auf 40:60 % zu Gunsten NVV jetzt Nachteile für die Bürger sichtbar werden. Der NVV-Anteilseigner RWE ist in Grevenbroich mächtiger geworden.

Inwieweit ein Widerspruch aufgrund § 315 BGB erfolgreich sein kann, wird von unserer Rechtsanwältin noch geklärt.

Dass jetzt auch Bürger von Frimmersdorf eine Grundgebühr zahlen sollen, sieht man bei GWG für die Bürger positiv, da jetzt alle Zähler- und Leitungswartungskosten von GWG getragen werden. Die GWG verweist auch darauf, dass es nur fair sei, dass alle Verbraucher in Grevenbroich den gleichen Grundbetrag zahlen. Im anderen Fall hätten die Kosten auf die restlichen Bürger umgelegt werden müssen, was bei denen zu noch höheren Preisen geführt hätte.
Die GWG räumt ein, dass es bei der Umsetzung dieser neuen Regelung zu Kommunikationsfehlern seitens der GWG gekommen sei. Man hätte die Bürger früher und umfangreicher informieren müssen.
Die IG Fairer Gaspreis kritisiert vor allen Dingen den Punkt der Übernahme der Leitungswartungskosten. Informationen von betroffenen Bürgern zeigen, dass entsprechende Wartungskosten bisher nicht angefallen sind. Diese Umstellung bedeutet, dass die Bürger, die bisher alle 6 Jahre ca. 70 € für eine neue Wasseruhr bezahlen mussten, jetzt in 6 Jahren rd. 720 € zahlen sollen. Für die GWG bedeutet dies Mehreinnahmen von rd. 1 Mill. Euro!
Wir stehen weiterhin im Kontakt mit den Geschäftsführen von GWG und NEW und werden uns auch weiter für einen fairen Wasserpreis einsetzen. Man hat uns zugesagt, weitere Informationen zur neuen Tarifgestaltung zu geben


NEW-Vertrag Allg. Wassertarif GWG

(22.12.2011) Aufgrund unserer Intervention nach dem Versand der neuen Verträge gesteht man bei der NEW-Energie GmbH, in der Kommunikation und der Vertragsformulierung ungeschickt und z. T. auch fehlerhaft gehandelt zu haben. Die Kunden sollen entsprechend angeschrieben werden.

Uns wurde mitgeteilt, dass die Verträge entgegen der Forderung im Anschreiben nicht unterschrieben und auch nicht zurückgesandt werden müssen; sie sollten letztlich nur der Information dienen.
Die neue Vertragskontonummer gilt nur für Trinkwasser. Alle künftigen Vorauszahlungen für Trinkwasser sollen ausschließlich unter dieser Nummer erfolgen. Vorauszahlungen für Gas sind weiterhin unter der bisherigen Vertragskontonummer zu leisten.
So soll sichergestellt werden, dass die für Gas und Wasser getrennten Zahlungen auch buchhalterisch richtig zugeordnet werden. Deshalb sollten alle GWG-Kunden im eigenen Interesse bei den Zahlungen unbedingt auf die Angabe des gewünschten Verwendungszwecks (Vertragskontonummer) achten.


GWG-Kunden wurden leider seit der Umstellung auf das NEW-System vor gut einem Jahr schon mit sehr vielen ärgerlichen Ungereimtheiten konfrontiert und müssen u. E. sogar davon ausgehen, dass das auch noch mindestens bis zur nächsten Jahresabrechnung anhält. Bedauerlicherweise war und ist das mit hohen und aus unserer Sicht aber vermeidbaren Kosten verbunden, die letztendlich die Verbraucher zu tragen haben.


Deutsche zahlen mit die höchsten Energiepreise

(05.11.2011) Zu wenig Transparenz, mangelhafter Wettbewerb, schleppende langsame Wechselmöglichkeiten und zu wenig Schutz für Verbraucher sind die Hauptkritikpunkte der Verbraucherschützer am derzeitigen Energierecht. Der Vorsitzende vom Bund der Energieverbraucher, Dr. Aribert Peters, kritisiert: "Der fehlende Wettbewerb ist aus unserer Sicht einer der Hauptgründe, warum deutsche Verbraucher mit die höchsten Energiepreise bezahlen müssen".
Die hierzu abgegebene Presseerklärung mit den ausführlichen Kritikpunkten der Beschwerde im Einzelnen lesen Sie hier.


"Trübe Funzel" für FLEXSTROM und STROMIO

(24.09.2011) "Die EU-Energierichtlinien schreiben vor (Richtlinie 2009/72/EG Anhang 1, Abs (1),d)), dass Kunden gegen unfaire und irreführende Verkaufsmethoden geschützt werden müssen. Jetzt ist es an der Zeit, dass der Bund der Energieverbraucher e.V. als Interessenvertreter aktiv wird und die Verbraucher schützt", so Aribert Peters, der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher e.V. . Er fordert alle Marktbeteiligten auf, FLEXSTROM und STROMIO die "Rote Karte" zu zeigen.
Hier zur Pressemitteilung dazu.


Bad Honnef AG: Unbillige Gaspreiserhöhungen.

(25.07.2011) Die Bad Honnef AG (BHAG) hat am 20.07.2011 vor dem OLG Düsseldorf die Berufung gegen drei Urteile des Landgerichts Köln zurückgenommen, wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit. Damit erlangen die Urteile des Landgerichts Köln Rechtskraft (Urteil vom 14.8.2009, Az 90 O 41/07).


Die Zahlungsklage des Versorgers war abgewiesen worden, weil in einem Sachverständigengutachten die Unbilligkeit der Gaspreiserhöhungen bewiesen worden ist. Die Bad Honnef AG (BHAG) hat zwei Protestkunden auf Zahlung des vollen Gaspreises verklagt. Pikanterweise war einer der Beklagten selbst jahrelang Aufsichtsratsvorsitzender der AG. Die zuständige Handelskammer des Landgerichts Köln hat durch ein Sachverständigengutachten klären lassen, ob die BHAG zwischen 2004 und 2007 lediglich ihre gestiegenen Bezugskosten weitergegeben hat.
Die BHAG hat in einer sogenannten Delta-Tabelle quartalsweise die Änderung ihrer Gasbezugspreise (in Ct/kWh) und die Änderung der Arbeitspreise für Gasabnehmer gegenübergestellt. Die Aufstellung zeigt, dass die Bezugspreise stärker gestiegen sind als die Preise der Gaskunden.
Das Gericht stellt im Gegensatz dazu fest, dass eine Überdeckung der Bezugskosten während des gesamten Zeitraums vorlag. Das Gericht stützt sich dabei auf ein Gutachten des von der Handelskammer Berlin benannten Sachverständigen Kevin Canty. Die Methodik des Gutachtens verdient deshalb nähere Betrachtung. Die methodischen Fallstricke, die es aufdeckt, müssen auch in anderen derartigen Verfahren Beachtung finden. (Quelle: Bund der Energieverbraucher)


Allein Erdgas bleibt bei dem Rohstoff-Boom zurück

(30.06.2011) Zum Bericht von Boerse Stuttgart am 16.05.2011 (Erdgas am Boden: Wann steigen die Preise wieder?) auf dem YouTube-Kanal ist einleitend zu lesen:


Trotz der jüngsten Delle hat sich der Preis für Erdöl in den vergangenen 12 Monaten fast verdoppelt. Manche Agrar-Rohstoffe konnten den Preis teilweise verdreifachen. Allein Erdgas will bei dem Rohstoff-Boom nicht so recht mitziehen. Warum eigentlich? Zieht Erdgas vielleicht erst später nach und hat umso mehr Aufholpotenzial?
(Jochen Stanzl, Rohstoffreport, bei Börse Stuttgart TV am Rande der Deutschen Anlegermesse in Frankfurt)
Sehen und hören Sie selbst: hier


Der Europäische Gerichtshof entscheidet

(28.05.2011) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss den Gaspreisstreit zwischen Verbrauchern und der Oldenburger EWE klären. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg am 14. Dezember 2010.
Die Richter in Luxemburg haben nun zu prüfen, ob die im deutschen Recht verankerten Preiserhöhungsklauseln dem europaweit geltenden Transparenzgebot genügen.


Eine EU-Richtlinie schreibt zum Schutz der Verbraucher faire und klare Vertragsbedingungen vor. Für den Sonderkundenbereich hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen die üblichen Preiserhöhungsklauseln für ungültig erklärt.
Für Tarifkunden jedoch gilt ein gesetzlich formuliertes Preiserhöhungsrecht. Die klagenden Verbraucher und auch das OLG Oldenburg sehen die europarechtlichen Bestimmungen durch diese gesetzliche Regelung verletzt.
Sollte sich der EuGH dieser Auffassung anschließen und die Transparenzforderung auch für gesetzliche Regelungen gelten, dann haben fast alle Energieverbraucher in den vergangenen zu viel für Strom und Gas bezahlt und können diese Beträge zurückfordern.
(Quelle: Energiedepesche 1/2011 des BdEV)


Stadtwerke zahlen Geld zurück

(25.05.2011) "Die Stadtwerke Münster zahlen 30.000 Erdgaskunden Geld zurück.
Nachdem ein Kunde erfolgreich gegen eine unwirksame Preisanpassungsklausel geklagt hatte, bekommen nun alle Sondervertragskunden entweder eine einmalige Sofortzahlung von 1,32 Cent je Kilowattstunde auf Basis ihres individuellen Durchschnittsverbrauchs, bezogen auf den Zeitraum vom Januar 2007 bis August 2008, wenn sie nicht gegen die Stadtwerke klagen.


Alternativ gibt es einen Zuschuss von maximal 500 Euro für energiesparende Maßnahmen.
Die Verbraucherzentrale NRW nannte das Angebot einen Ausdruck von Kundenorientierung und Verantwortungsbewusstsein."
Wir schließen uns da an und meinen, dass Kundenorientierung und Verantwortungsbewusstsein Grundelemente für eine faire Preisbildung sind.


EVB Beckum gibt Einkaufsvorteile weiter!

(25.05.2011) In Beckum, einer mittleren kreisangehörigen Stadt mit 37.000 Einwohnern im Kreis Warendorf gibt es gute Nachrichten für Gaskunden. Die Energieversorgung Beckum senkt entgegen dem allgemeinen Trend die Preise im Sondertarif "Günstig Heizen" zum 01.07.2011 um rund brutto 0,71 Ct/kWh.


Möglich wird die Anpassung dadurch, dass das Unternehmen ein größeres Gaskontingent zu günstigen Konditionen einkaufen konnte. Die sich daraus ergebende Preissenkung wird sofort und nicht erst zu Beginn des Gaswirtschaftsjahres im Oktober weitergegeben.
Wir haben die Preise mit denen unseres lokalen Versorgers GWG verglichen und gerechnet.
Bis auf den Tarifbereich 10.001 - 30.000 kWh, der sicherlich für die meisten Privathaushalte zutrifft, sind die Preise in Beckum erheblich niedriger. Hier die Vergleichstabelle. [7 KB]
Was in Beckum möglich ist, müsste man eigentlich auch in Grevenbroich können. Wir werden beobachten, wie sich vergleichsweise die Preise zu Beginn der Heizperiode im Oktober entwickeln.